UKW Sprechfunkzeugnis UBI
UKW Sprechfunkzeugnis UBI/UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI , (Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways)
Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist das amtliche bzw. amtlich anerkannte Sprechfunkzeugnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen . Dieses ist international und unbefristet gültig.
Sportfahrzeuge unter 20 m Länge sind nicht ausrüstungspflichtig. Aber es empfiehlt sich, gerade in den stark befahrenen Binnenrevieren mit seinen Kanälen und Schleusen ein zugelassenes Sprechfunkgerät an Bord zu haben. (Einige Wasserstraßen dürfen zu bestimmten Zeiten ohne Sprechfunk an Bord nicht befahren werden). Mit diesem macht es die Kommunikation auf dem Wasser um einiges leichter, da man auf einfachsten Wege andere Schiffe, Schleusen und Häfen direkt ansprechen und Informationen von diesen erhalten kann.
Sobald sich ein zugelassenes Sprechfunkgerät an Bord eines Wasserfahrzeugs befindet, muss es auch benutzt werden (BinSchStrO). Somit ergibt sich, das der Schiffsführer oder eine andere sich an Bord befindliche Person das Sprechfunkzeugnis UBI besitzen muss, sonst darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.
Diese Funkzeugnis gilt entgegengesetzt zum Short Range Certificate (SRC) nicht nur für den Freizeitbereich, sondern findet auch in der Berufsschifffahrt Anwendung..
Inhalt des Lehrgangs:
Gesetzeskunde
Verkehrskreise
Gerätekunde
Natoalphabet
Absetzen und Aufnehmen von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Bedienen und Einstellen von Funkgeräten
Lehrgangsgebühren UBI 179 € inkl MwSt.
Folgende Leistungen sind in den Lehrgangsgebühren enthalten:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- 12 Unterrichtseinheiten (UE) a 45 min
- Ausbildungsunterlagen UBI
- Begleitbögen zum Unterricht
- Anmeldung zur Prüfung